SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE

SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE

SPFH – Die Sozialpädagogische Familienhilfe (§§ 27, 31 SGB VIII) ist eine ambulante Form der pädagogischen Hilfe, die sich an Familien richtet. Dabei sollen durch eine Betreuung und Begleitung, Familien in ihren Erziehungsaufgaben und bei der Bewältigung von Alltagsproblemen unterstützt und somit entlastet werden. Es geht um die gemeinsame Erarbeitung von Lösungen bei Konflikten und Krisen. Außerdem erhält die Familie Unterstützung im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Im Kern des Ganzen steht dabei die Hilfe zur Selbsthilfe. Dementsprechend ist die Mitarbeit der Familie eine Voraussetzung für diese Unterstützung.

ERZIEHUNGSBEISTAND

ERZIEHUNGSBEISTAND

Der Erziehungsbeistand ist eine familienunterstützende Form der Hilfen zur Erziehung (§§ 27, 30 SGB VIII). Bei dieser Hilfe wird eine pädagogische Fachkraft einem Kind oder Jugendlichen, in einem zeitlich begrenzten Abschnitt seines Lebens, beratend und unterstützend zur Seite zu stehen. Gemeinsam werden mögliche Entwicklungsprobleme bearbeitet, wobei auch die Einbeziehung des sozialen Umfeldes eine wichtige Rolle spielt. Unter gewissen Umständen ist es möglich, dass die Unterstützung auch über das 18. Lebensjahr hinaus gewährt werden kann.

BEGLEITETE UMGÄNGE

BEGLEITETE UMGÄNGE

Im Rahmen der Begleiteten Umgänge werden die persönlichen Kontakte zwischen Eltern und Kind pädagogisch begleitet. Das Ziel dieser Unterstützung ist die gemeinsame Erstellung einer Umgangsregelung ohne zukünftige pädagogische Begleitung. Die begleiteten Umgänge spielen dann eine Rolle, wenn Eltern getrennt leben und beispielsweise der Kontakt zu einem Elternteil wiederhergestellt werden soll, aber eine Gefährdung der Kinder nicht ausgeschlossen werden kann. Auch anhaltende Konflikte zwischen den Elternteilen können dazu führen, dass eine zuverlässige Umsetzung der Umgangsregelung nicht möglich ist. Die begleiteten Umgänge können wir in unseren zentral gelegenen Büroräumen in St. Georg anbieten.

HILFE FÜR JUNGE VOLLJÄHRIGE

HILFE FÜR JUNGE VOLLJÄHRIGE

Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung ist eine Form der Hilfen zur Erziehung (§§ 27, 41 SGB VIII). Die junge Person soll in der Persönlichkeitsentwicklung unterstützt werden als auch darin, einen gelungenen Start in das Leben eines Erwachsenen zu haben. Hierzu gehört beispielsweise die Unterstützung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung. Diese Art der Hilfe kann bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs genutzt werden. In Einzelfällen ist auch einer Verlängerung der Hilfe möglich.

Ava - Soziale Dienste

Kreuzweg  2 
20099 Hamburg