Ava – Soziale Dienste Hamburg
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Unsere Angebote

Ava – Soziale Dienste ist ein Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Hamburg und bietet Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilferecht des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) an. Wir leisten in den Hilfen zur Erziehung insbesondere die Sozialpädagogische Familienhilfe und die Erziehungsbeistandschaft. Zusätzlich bieten wir auch Begleitete Umgänge an.

Unsere Arbeit ist durch Wertschätzung, Respekt, Toleranz und Offenheit geprägt. Diese und weitere Prinzipien sind auch in unseren Leitsätzen sowie in unserem Schutzkonzept verankert.

Unser Beratungsansatz fußt auf dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe. Wir gehen davon aus, dass Sie selbst Experte bzw. Expertin Ihres Lebens und Umstände sind. Auf Augenhöhe stehen wir Ihnen dabei in jedweder Lebenslage beratend zur Seite.

Unsere Angebote der Hilfen zur Erziehung nehmen das Individuum und die Lebenswelten der gesamten Familie in den Fokus. Dabei sind wir bestrebt, gemeinsam mit den KlientInnen, Unterstützungs- und Beratungsangebote in Wohnraumnähe, dem Sozialraum, ausfindig als auch nutzbar zu machen.

Dies soll dem Charakter der Hilfe zur Selbsthilfe Rechnung tragen als auch eine soziale Vernetzung zu ermöglichen. Insofern sind unsere Angebote auch sozialräumliche Hilfen, die den KlientInnen neue Perspektiven, Ressourcen und Handlungsoptionen ermöglichen sollen.

Familien und Einzelpersonen haben einen gesetzlichen Anspruch auf diese Hilfen und sind immer über die Jugendämter zu beantragen. Die Jugendämter entscheiden dann, ob diese Hilfe geeignet als auch notwendig ist. Die Gewährung der Hilfe läuft über den zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst. Welcher Allgemeine Soziale Dienst für Sie zuständig ist, können Sie über folgenden Link herausfinden: ASD Behördenfinder Hamburg.

Wir stehen Ihnen gerne bei Fragen oder einer Beratung in unseren Büroräumen zur Verfügung, selbstverständlich unverbindlich und kostenfrei.

Sozialpädagogische Familienhilfe

SPFH – Die Sozialpädagogische Familienhilfe (§§ 27, 31 SGB VIII) ist eine ambulante Form der pädagogischen Hilfe, die sich an Familien richtet.

Die Erziehung von Kindern ist ein äußerst verantwortungsvolles und nicht immer leichtes Unterfangen. Zwar wünschenswert aber unrealisitisch erscheint die Vorstellung, dass eine Kindererziehung völlig geradlinig und ohne Schwierigkeiten verläuft. Durch die rasche Entwicklung von Kindern müssen sich Eltern immer wieder auf neue Bedürfnisse des Kindes einstellen. Eine sozialpädagogische Familienhilfe kann nützlich sein, in einer besonders herausfordernden Phase, Familien beratend und begleitend zur Seite zu stehen.

Dabei sollen durch eine Betreuung und Begleitung, Familien in ihren Erziehungsaufgaben und bei der Bewältigung von Alltagsproblemen unterstützt und somit entlastet werden. Es geht um die gemeinsame Erarbeitung von Lösungen bei Konflikten und Krisen. Außerdem erhält die Familie Unterstützung im Kontakt mit Ämtern und Institutionen.

Im Kern des Ganzen steht dabei die Hilfe zur Selbsthilfe. Dementsprechend ist die Mitarbeit der Familie eine Voraussetzung für diese Unterstützung. Die Gewährung der Hilfe läuft über den zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst.

Erziehungsbeistandschaft

Der Erziehungsbeistand ist eine familienunterstützende Form der Hilfen zur Erziehung (§§ 27, 30 SGB VIII).

Bei dieser Hilfe wird eine pädagogische Fachkraft einem Kind oder Jugendlichen, in einem zeitlich begrenzten Abschnitt seines Lebens, beratend und unterstützend zur Seite zu stehen. Gemeinsam werden mögliche Entwicklungsprobleme bearbeitet, wobei auch die Einbeziehung des sozialen Umfeldes eine wichtige Rolle spielt.

Mittels einer Erziehungsbeistandschaft kann auch eine Verselbständigung des Jugendlichen unterstützt und geplant werden. Auf diese Weise wird ebenso der Übergang von der Jugend bis zur Volljährigkeit begleitet.

Die Gewährung der Hilfe läuft über den zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst. Es ist auch unter gewissen Umständen möglich, die Hilfe über das 18. Lebensjahr hinaus gewährt zu bekommen (§ 41 SGB VIII).

Begleitete Umgänge

Im Rahmen der Begleiteten Umgänge werden die persönlichen Kontakte zwischen Eltern und Kind pädagogisch begleitet. Das Ziel dieser Unterstützung ist die gemeinsame Erstellung einer Umgangsregelung ohne zukünftige pädagogische Begleitung.

Die begleiteten Umgänge spielen dann eine Rolle, wenn Eltern getrennt leben und beispielsweise der Kontakt zu einem Elternteil wiederhergestellt werden soll, aber eine Gefährdung der Kinder nicht ausgeschlossen werden kann.

Auch anhaltende Konflikte zwischen den Elternteilen können dazu führen, dass eine zuverlässige Umsetzung der Umgangsregelung nicht möglich ist. Eltern können diese Unterstützung beim Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes beantragen.

Die begleiteten Umgänge können wir in unseren zentral gelegenen Büroräumen in der Böckmannstraße 11a, 20099 Hamburg anbieten.

Hilfe für junge Volljährige

Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung  ist eine Form der Hilfen zur Erziehung (§§ 27, 41 SGB VIII).

Die junge Person soll in der Persönlichkeitsentwicklung unterstützt werden als auch darin, einen gelungenen Start in das Leben eines Erwachsenen zu haben. Hierzu gehört beispielsweise die Unterstützung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung.

Diese Art der Hilfe kann bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs genutzt werden. In Einzelfällen ist auch einer Verlängerung der Hilfe möglich.

Die Gewährung der Hilfe läuft über den zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst.

KONTAKT

Ava – Soziale Dienste
Böckmannstraße 11a
20099 Hamburg

Telefon: 040/ 25328540
E-Mail: info@ava-hamburg.de

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